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Beratungsanlässe

Es gibt viele Gründe für einen Beratungsanlass. Oft sind uns diese nicht bewusst oder wir nehmen sie als solche nicht wahr.
Einige Gründe haben wir nachfolgend zusammengestellt und mit Informationen versehen. Diese Zusammenstellung, wie auch die Informationen, ist beispielhaft und ersetzt keine individuelle Beratung.
Aufgrund der Vielfalt möglicher Gründe, die Anlass für eine Beratung sein könnten, können diese hier nicht vollständig aufgezählt werden.


Zu bestehenden Versorgungen und Versicherungen ist zu beachten:

Zum Zeitpunkt der Antragstellung haben Sie Angaben zu Ihren Lebens- bzw. Risikoumständen gemacht.
Treten Änderungen/Ergänzungen ein, so können diese die Neubewertung Ihrer Risiko- bzw. Vorsorgesituation begründen, woraus sich im Ergebnis ggf. eine andere Gestaltungsempfehlung ergeben kann. Diese Empfehlung kann jedoch nur erarbeitet werden, wenn Sie uns umgehend davon informieren.
Je nach Vertrag sind Änderungen/Ergänzungen u.U. auch dem Anbieter verpflichtend mitzuteilen (Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden). Zeigen Sie auch deshalb Änderungen/Ergänzungen immer unverzüglich schriftlich an (Mail oder Fax genügt)!
Ergeben sich im Leistungsfall Abweichungen zu früheren Angaben und Risikoumständen, so kann das für Sie zu Nachteilen in der Schadensregulierung, ja bis zum Totalverlust der erhofften Entschädigungs- bzw. Versorgungsleistung führen. Dies wiederum kann für Sie zu unkalkulierbaren Mehrkosten bzw. bis zum Totalverlust von Vermögenswerten und damit zur Existenzgefährdung führen! Sprechen Sie uns deshalb auch gern ergänzend rechtzeitig an - im Zweifelsfalle lieber einmal mehr, als einmal zu wenig.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.